Nach Streiks von Piloten sowie Lokführern streikt nun auch noch Betreuungspersonal von kommunalen Kindertagesstätten. Zwar ist ein Wunsch nach höherer Entlohnung nachvollziehbar, viele berufstätige Eltern wissen aber nicht, was sie mit ihrem Nachwuchs machen sollen, wenn sie arbeiten gehen müssen. Welche Möglichkeiten gibt es?
„Bei nur einem berufstätigen Elternteil sollte ein Streik nicht allzu große Probleme verursachen, bei zwei berufstätigen Elternteilen kann es schnell zu organisatorischen Problemen kommen. Hier müsste man beispielsweise Großeltern beziehungsweise Nachbarn um Hilfe bitten. Auch könnte man einen Babysitter beauftragen. Kosten hierfür müssenEltern aber selbst tragen.“, meint Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller.
„Kann man keine Betreuung für seine Kinder organisieren, so muss man Urlaub nehmen, alternativ Überstunden abbauen.“, so Dr. Perabo-Schmidt weiter.
Bei kurzfristigen Streiks ist es meist nicht möglich, rechtzeitig eine Betreuungsmöglichkeit aufzutreiben. „In einem solchen Fall muss man auf alle Fälle seinen Arbeitgeber informieren. Ansonsten kann es zu Lohnkürzungen beziehungsweise sogar einer Abmahnung kommen. Bei sehr kurzfristig anberaumten Streiks können Eltern möglicherweise in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen 2 bis 3 Tage zu Hause bleiben.“, so Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.
Auf alle Fälle sollte man vorab alles mit seinem Arbeitgeber besprechen.
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