Entstehen bei Aufteilung eines Immobilienerbes Notar- und Grundbuchkosten, können Erben diese beim Finanzamt abschreiben lassen. Eine Erbin erreichte dies kürzlich beim Bundesfinanzhof.
Ein Fall:
Mit ihrem Bruder erbte die Klägerin von den verstorbenen Eltern gemeinsam mehrere Grundstücke. Der Nachlass wurde zwischen den Geschwistern so geteilt, dass die Klägerin Alleineigentümerin zweier Grundstücke wurde, die mit vermieteten Wohngebäuden bebaut waren.
Obwohl der gesamte Erwerb unentgeltlich war, muss das Finanzamt die Notar- und Grundbuchkosten für die Übertragung der Gebäude auf die Nutzungsdauer verteilt als Anschaffungsnebenkosten anerkennen, teilte Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit.
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