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Steht unserem Strafrecht eine kleine „juristische Revolution“ bevor? Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzesantrag eingebracht, nach dem künftig auch Unternehmen und Verbände strafrechtlich verantwortlich sein könne.
„Bisher gilt in Deutschland, dass nur natürliche Personen, also Einzelpersonen, nicht aber Firmen, Unternehmen, und Verbände als juristische Personen, strafrechtlich verurteilt werden können“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit. Hierbei gilt insbesondere die Maxime, dass jeder Einzeltäter nach seiner persönlichen Schuld zu beurteilen ist.
Die Initia tive aus NRW stellt aber heraus, dass insbesondere auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Umwelt- und Korruptionsdelikte eine Erweiterung notwendig sei, da gerade hier erheblicher Einfluss auf das wirtschaftliche und soziale Gesamtgefüge genommen wird. Es sei daher geboten, kollektive Interessen und Funktionszusammenhänge in die Strafrechtspflege einzuführen. Häufig sei die Schuld der Einzeltäter, die nur zusammenwirken, gering, die Schuld des Gesamtunternehmens aber riesig, sodass dieses auch selbst in den Mittelpunkt von Strafverfolgung rücken müsse.
Die Initiative steht unter Juristen aber bereits in der Kritik. So sei es zum Beispiel nicht hinnehmbar, dass unbeteiligte Mitarbeiter eines Unternehmens „mitbestraft“ werden, wenn sie beispielsweise die negativen Folgen einer Unternehmungsschließung ausbaden müssen. Es laufe den strafrechtlichen Grundsätzen zuwider, wenn alle mitgestraft werden, nur weil an der Unternehmensspitze Straftaten begangen werden.
Es zeichnet sich hier eine interessante Entwicklung ab, die wir selbstverständlich verfolgen werden.
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