Die Bundesregierung beschreitet mit ihrem Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz im Januar neue Pfade. Im Mittelpunkt steht die Konfliktlösung mittels Mediation. Dies soll Verfahren fördern, die Streitstände außergerichtlich beheben.
Ziel ist es in der Regel, langwierige und kostenreiche Gerichtsverfahren zu umgehen. Zudem soll auf diesem Weg die Öffentlichkeit von den Verfahren ausgeschlossen werden.
Durch dieses neu beschlossene Gesetz ist nun auch geregelt, dass die Ergebnisse der Mediationsverhandlungen von einem Gericht oder einem Notar für vollsteckbar erklärt werden können. Dies ermöglicht es, Ergebnisse schnell und realisierbar umzusetzen.
Vor allem Handwerksbetriebe profitieren von dem Verfahren der Mediation. Exemplarisch sind Konflikte zwischen Handwerksbetrieben und ihren Lieferanten, die keine Seltenheit sind und oftmals langjähriges Zusammenarbeiten zu zerstören drohen. Konfliktreich ist ebenso die Finanzierung von Handwerksunternehmen. Diese können im Wege der Mediation einvernehmlich gelöst werden, nämlich durch den Einsatz eines unabhängigen Vermittlers. Seine Aufgabe ist es, in der Funktion eines neutralen Dritten koordinierend zwischen dem Handwerksunternehmen und der Kreditwirtschaft tätig zu werden, indem er die Kommunikation der Parteien lenkt, um sie einem einvernehmlichem Ergebnis näher zu bringen.
Den Parteien steht es frei, ihren Mediator in eigenem Ermessen zu wählen, sodass sie selbstverständlich fachspezifische Mediatoren zu Rate ziehen können, die über Spezialwissen verfügen und dadurch fachkompetent agieren können.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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