Anleger in den König & Cie. Renditefonds 45 MS Stadt Schwerin hatten bislang wenig Freude an ihrer Investition. Das scheint sich auch nicht mehr zu ändern. Das AG Niebüll hat nach Angaben des fondstelegramms das vorläufige Insolvenzverfahren über den Schiffsfonds angeordnet (Az.: 5 IN 29/14).
Das Emissionshaus König & Cie. hatte den Renditefonds 45 MS Stadt Schwerin 2005 aufgelegt. Allerdings konnte er nie die Erwartungen erfüllen. Laut zweimarkt.de erhielten die Anleger bislang keine Ausschüttungen. Die drohende Insolvenz könnte nun aber den Totalverlust des investierten Geldes bedeuten.
Denn mit der Zeichnung der Fondsanteile haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen erworben – und mit ihnen auch eine ganze Reihe von Risiken, die über lange Laufzeiten oder erschwerte Handelbarkeit bis zum Totalverlust reichen. „Über diese Risiken hätten die Anleger allerdings auch aufgeklärt werden müssen. Unserer Erfahrung nach ist dies bei der Vermittlung von Schiffsfonds aber häufig nur unzureichend oder gar nicht geschehen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Vielmehr seien Schiffsfonds in vielen Fällen als sichere Altersvorsorge beworben worden.
Genau hier liege aber auch die Chance für die Anleger, so Cäsar-Preller. Denn eine fehlerhafte Anlageberatung könne Schadensersatzansprüche auslösen. „Grundsätzlich muss die Anlage auch zum Anleger passen. Wer also eine Kapitalanlage mit geringem Risiko, z.B. zur Altersvorsorge, kaufen wollte, war mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds auf Grund der bereits erwähnten Risiken und besonders dem Totalverlust-Risiko sicherlich falsch beraten“, erklärt der erfahrene Jurist.
Außerdem hätte die vermittelnde Bank auch über alle Rückvergütungen, die an sie geflossen sind, informieren müssen. „Diese so genannten Kick-Backs können nach Rechtsprechung des BGH die Kaufentscheidung wesentlich beeinflussen. Sie können ein Indikator dafür sein, ob die Bank möglicherweise an den Provisionen mehr interessiert war als an den Wünschen des Kunden. Dementsprechend löst auch das Verschweigen dieser Kick-Backs ebenso wie die unzureichende Risikoaufklärung den Anspruch auf Schadensersatzaus“, erklärt Cäsar-Preller.
Außerdem müsse auch der Verkaufsprospekt auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben überprüft werden. Möglicherweise bestehen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundeweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.
Mehr Informationen: schiffsfonds-anteile.de
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