Der Containerfrachter MS King Julius aus dem König & Cie. Schiffahrt Investment I steht offenbar vor der Pleite. Am Amtsgericht Niebüll wurde laut fondstelegramm das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 5 IN 19/14).
Das Containerschiff MS Julius hat bislang eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Es wurde 2012 aus der Insolvenzmasse des Container-Flottenfonds von Hansa Capital erworben. Damals hieß es noch MS Astor. Unter dem Namen MS Julius gehörte es dann zum Dachfonds Schiffahrts Investment I von König & Cie. Ziel des seit 2008 vertrieben Dachfonds ist es, in mehrere Einschiffsgesellschaften zu investieren und sich dabei antizyklisch zu verhalten, d.h. Schiffe aufgrund der schwierigen Marktsituation günstig einzukaufen und mittelfristig wieder gewinnbringend zu verkaufen. „Diese Rechnung ist zumindest beim MS Julius nun offenbar nicht aufgegangen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Dies zeige auch, dass das antizyklische Verhalten in der immer noch kriselnden Schifffahrt mit enormen Risiken verbunden sei. „Bisher ist immer noch nicht abzusehen, wann die Krise vorüber ist. Die aufgebauten Überkapazitäten sorgen nach wie vor für niedrige Charterraten“, so der Jurist. Umso gründlicher hätten die Anleger auch über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die umfassende Aufklärung über sämtliche Risiken, die im Zusammenhang mit der Investition stehen. Dazu gehören u.a. lange Laufzeiten, Wechselkursschwankungen, erschwerte Handelbarkeit und das Totalverlust-Risiko. Denn mit den Fondsanteilen erwerben die Anleger unternehmerische Beteiligungen. „Das ist natürlich mit Chancen aber auch mit enormen Risiken behaftet. Besteht das Risiko des Totalverlusts kann von einer sicheren Altersvorsorge beispielsweise keine Rede sein. Unserer Erfahrung nach wurden Schiffsfonds aber häufig so beworben. In solchen Fällen liegt eine klassische Falschberatung vor, die den Anspruch auf Schadensersatz begründen kann“, erklärt Cäsar-Preller.
Auch das Verschweigen der Provisionen durch die vermittelnde Bank kann Schadensersatzansprüche auslösen. „Laut Rechtsprechung des BGH muss die Bank sämtliche Rückvergütungen, die sie für die Vermittlung erhält, ungefragt offenlegen“, so Cäsar-Preller. Außerdem müsse auch der Verkaufsprospekt auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben geprüft werden. „Ist der Prospekt fehlerhaft, kann auch das den Anspruch auf Schadensersatz begründen“, so der erfahrene Jurist.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Mehr Informationen:schiffsfonds-anteile.de
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