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Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Betriebskosten– oder Heizkostenabrechnung haben, können Sie die dazugehörigen Unterlagen beim Vermieter einsehen. Dazu gehören die Original- Rechnungsunterlagen, Versicherungspolicen oder Arbeitsverträge. Bisher hatten Sie als Mieter zwar schon immer das Recht, diese Unterlagen einzusehen, jedoch keinen Anspruch auf das Übersenden von Fotokopien. Sie mussten dann die Belege direkt vor Ort beim Vermieter oder der Hausverwaltung prüfen.
Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: VIII ZR 83/09) urteilte jedoch anders, da der Verweis auf das Einsichtsrecht zu einer Vereitelung der Ansprüche führen könne. Dieser Fall tritt zum Beispiel ein, wenn Mietern nach einem Umzug die Belegeinsicht am früheren Wohnort unzumutbar ist. In diesem Fall können die Mieter – gegen Kostenerstattung – die Übersendung von Kopien der Belege fordern.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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