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Will ein Hausbesitzer die Mieten erhöhen, muss er dieses Ansinnen begründen. Tauchen dann in seiner Kalkulation Kosten auf, die es gar nicht gibt, ist die neue Berechnung der Miete rechtlich unwirksam.
In einem Fall listete der Vermieter höhere Ausgaben für Heizkostenmesser sowie die Modernisierung und Verwaltung der Garagen auf. Dabei waren die Garagen schon längst verkauft worden, wie auch die Heizung, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Grund genug für den Richter, die gesamte Mieterhöhung für unbegründet zu erklären (Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 31 C 2788/06).

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller