Seit dem 1. April 2007 können krankenkassenlose Patienten wieder in ihre alte gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Privatversicherte, denen der Versicherungsschutz verloren gegangen ist, und sonstige Patienten, die über keine Krankenversicherung verfügen, können in ihre ehemalige gesetzliche Krankenkasse wieder zurückkehren.
Allerdings, darauf weist die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hin, müssen die krankenkassenlosen Patienten selbst den Antrag auf Rückkehr bei der ehemaligen Krankenversicherung stellen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, sich von sich aus an die ehemals ausgeschiedenen Mitglieder zu wenden.
Wir empfehlen deshalb, sich unverzüglich mit der ehemaligen gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und einen Aufnahmeantrag zu stellen, damit endlich der krankenkassenlose Zeitraum für die Zukunft beendet werden kann.
Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller
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