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Auch wenn ein Arbeitnehmer wegen Mobbings krankgeschrieben ist, muss die Versicherung Krankentagegeld zahlen.
In einem vor dem Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen: 8 U 216/09) verhandelten Fall wurde ein Projektleiter von seinem Vorgesetzten so stark gemobbt, dass er am Ende im Krankenhaus behandelt werden musste. Sein privater Krankentagegeldversicherer wollte nicht zahlen, da der Mann seiner Ansicht nach nur an einer „Arbeitsplatzunverträglichkeit“ leide und nicht generell arbeitsunfähig sei. Doch das Gericht verurteilte den Versicherer, das Krankentagegeld zu zahlen. Der Versicherte habe laut Versicherungsbedingungen Anspruch darauf, wenn er wegen einer medizinisch notwendigen Behandlung krankgeschrieben ist. Die Frage der Arbeitsunfähigkeit hänge nicht von den Umständen oder Krankheitsursachen ab. Maßgebend sei, ob jemand seine bisherige Tätigkeit ausüben kann, und zwar an seinem Arbeitsplatz.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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