Nicht für jeden ist ein 400-Euro-Job günstig. Denn Minijobber, die nicht anderweitig krankenversichert sind, müssen sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Bei einem Beitragssatz von 14 Prozent fallen für die Kranken- und Pflegeversicherung ca. 140 Euro an.
Obwohl der Arbeitgeber eine Pauschale zahlt, bringt der Minijob selbst keinen Krankenversicherungsschutz. Wenn der Jobber über die Eltern oder den Ehepartner familienversichert ist oder er noch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat, macht das nichts. Muss sich der Minijobber aber freiwillig absichern, setzt die Krankenkasse ein fiktives Einkommen von rund 828 Euro an und erhebt darauf Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung.
Ein Tipp: Eine geringe Lohnerhöhung auf zum Beispiel 410 Euro im Monat kann die Abgaben deutlich senken. Denn für einen Verdienst über 400 und unter 800 Euro im Monat zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Über das Jahr gesehen ist das Einkommen so niedrig, dass der Verdienst auch steuerfrei möglich ist. Die Steuerkarte muss allerdings vorliegen.
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