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Kranke Arbeitnehmer müssen nicht unbedingt ins Bett. Manche dürfen sogar Langstrecke laufen. Das hat das Arbeitsgericht Stuttgart im Fall eines Mitarbeiters entschieden, der wegen eines Schulterblattbruchs krankgeschrieben war. Als der Chef mitbekam, dass der Kollege Marathonläufe absolvierte, kündigte er ihm. Doch rechtens war das nicht. Der Mitarbeiter hatte eine ärztliche Bestätigung, dass die Läufe die Heilung nicht stören. Der Chef musste die Kündigung zurücknehmen (Az. 9 Ca 475/06).
Tipp: Sind Sie krank, dürfen Sie das Haus verlassen, wenn keine Bettruhe verordnet ist. Lassen Sie sich im Zweifel vom Arzt Empfehlungen geben. Sonst droht Ärger, wie ihn ein Mitarbeiter erlebte, der wegen Hirnhautentzündung krankgeschrieben war. Er fuhr Ski, verletzte sich und fiel noch länger aus. Die anschließende Kündigung war rechtens (Bundesarbeitsgericht, Az. 2 AZR 53/05).

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