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Ein großer Teil der zwischen 2002 und 2010 von Banken und Sparkassen verwendeten Widerrufsbelehrungen bei Kreditverträgen ist fehlerhaft. „In diesen Fällen kann das Darlehen auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht fällig“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Seit 2002 sind die Banken und Sparkassen verpflichtet, die Kunden beim Abschluss eines Kreditvertrags über ihre Widerrufsmöglichkeiten aufzuklären. Wurden dabei fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, können die Kreditverträge auch noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen werden, da die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde. Cäsar-Preller: „Wer einen Kredit vor Ablauf ablösen möchte, muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Dadurch wollen die Banken und Sparkassen die entgangenen Zinsen kompensieren. Für den Verbraucher ist das unattraktiv. Anders verhält es sich beim erfolgreichen Widerruf. Dann kann der Kreditvertrag rückabgewickelt werden und es wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Auf diese Weise kann z.B. umgeschuldet und dabei von den derzeit niedrigen Zinsen profitiert werden. Die Ersparnis kann dabei schnell im fünfstelligen Bereich liegen.“

Das erklärt auch, dass Banken und Sparkassen unter Umständen nur wenig Interesse haben, einen Widerruf klaglos zu akzeptieren. Aber die Rechtslage ist zumeist eindeutig. Bei Abweichungen von der jeweils gültigen Musterwiderrufsbelehrung sind die verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. „Die Abweichungen sind oft minimal. Einzelne geänderte Formulierungen oder auch formale Abweichungen reichen meist aus, damit die Widerrufsbelehrung ungültig ist“, erklärt Cäsar-Preller. Allerdings sei dies für den Verbraucher in der Regel nur schwer zu erkennen. Bei einer Prüfung durch den Anwalt wird die Sache aber schnell klar.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in Sachen Widerruf eines Kreditvertrags häufen sich zudem die verbraucherfreundlichen Urteile. Verschiedene Gerichte haben den Klagen der Kunden unterschiedlicher Geldinstitute bereits stattgegeben. Das gilt auch in Fällen, in denen bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung des Kredits gezahlt wurde. „Ein Kreditvertrag kann auch noch widerrufen werden, wenn er bereits vorzeitig abgelöst wurde. Ist der Widerruf erfolgreich, muss die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung samt Zinsen zurückzahlen“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt Mandanten bundesweit beim Widerruf von Kreditverträgen.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

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