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Berlin – Das Kreditnehmerschutzgesetz ist erlassen worden. Es ist die direkte Reaktion darauf, dass in den letzten Jahren vermehrt die Banken dazu übergegangen sind, Kredite zu verkaufen, insbesondere auch an sogenannte Hedge Fonds, die über keine volle Bankenlizenz verfügen und lediglich daran interessiert sind, schnelle Kasse zu machen. Dies hat zu erheblichen Verunsicherungen bei Darlehensnehmern von Immobilienfinanzierungen geführt. Das Kreditnehmerschutzgesetz regelt nunmehr, dass auch bei Abtretungen oder Verkäufen von Darlehen die Schuldner ihre Einreden aus dem ursprünglichen Darlehensvertrag auch dem neuen Gläubiger gegenüber dauerhaft entgegensetzen können. Außerdem schuldet definitiv der Darlehensnehmer nur dasjenige noch, was er auch gegenüber dem alten Kreditgeber geschuldet hat. Der Darlehensnehmer muss also nicht mehr die Sorge haben, dass aus der vollen Grundschuld noch das ursprüngliche Darlehen ihm gegenüber geltend gemacht wird. Weiterhin ist das Kreditinstitut verpflichtet, seine Absicht zum Verkauf oder Abtretung seiner Darlehensforderung dem Kunden gegenüber anzuzeigen. Der Darlehensnehmer hat das Recht, immer zu wissen, bei wem nunmehr die Darlehensrechte liegen. Darüber hinaus wird die Kündigung des Darlehensverhältnisses erschwert. Danach kann ein Baudarlehen wegen Verzuges von der Bank nur gekündigt werden, wenn der Darlehensnehmer bestimmte Schwellen, z. B. Rückstand von drei aufeinander folgenden monatlichen Raten überschreitet. Weiterhin gibt das Kreditnehmerschutzgesetz dem Darlehensnehmer die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung des Darlehens ohne Zahlungsverpflichtung einer Vorfälligkeitsentschädigung, wenn der Darlehensgeber seiner Treue- oder Vertragspflichten gegenüber dem Darlehensnehmer oder dem Sicherungsnehmer erheblich und nachteilig verletzt. Abschließend kann also gesagt werden, dass das Kreditnehmerschutzgesetz die Rechte der Darlehensnehmer erheblich gestärkt hat. Zudem werden umfangreiche Risiken bei einem kreditfinanzierten Wohnungskauf erheblich reduziert. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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