Am Freitag ist als Konsequenz aus dem Lehmann-Desaster das Anlegerschutzgesetz vom Bundestag beschlossen worden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble betonte im März 2010, dass die Regierung alles tun würde, um einen besseren Anlegerschutz zu gewährleisten. Laut Experten wird sich mit dem neuen Gesetz allerdings kaum etwas ändern. Die Verbraucherzentralen erhoffen sich aber durch die Einführung der zentralen Kartei mit den Daten von 300.000 Bankbediensteten einen kleinen Fortschritt zum Thema Bankberater.
Die Kreditwirtschaft war hierbei heftig in eine Protesthaltung gegenüber dem Anlegerschutzgesetz getreten. „Die Kartei soll bringen, dass die Aufsicht besser nachvollziehen kann, welcher Mitarbeiter in welchem Bereich einer Bank zuständig ist“, meint Finanzexpertin des Verbraucherzentralen-Bundesverbands Dorothea Mohn. Falls Berater gegen eine anlegergerechte Beratung verstoßen sollten oder gegen das Offenlegen von Provision, können sie bis zu zwei Jahre von ihrem Beruf suspendiert werden. Allerdings würde hier nur die Sanktionierung der Berater vereinfacht und die Banken würden ihre Berater trotzdem zwingen, bestimmte Produkte an den Kunden zu verkaufen.
Zum Thema „Grauer Kapitalmarkt“ ist immer noch offen, wie man den provisionsgetriebenen Sektor überwachen soll. Zunächst hieß es, dass die Finanzaufsicht Bafin ihn kontrollieren soll, nun kamen allerdings Pläne, dass die Gewerbeaufsichtsämter die Kontrolle übernehmen sollen. Die Aufsicht durch Ämter stellt allerdings eine nicht allzu präzise Kontrolle dar.
Zum Thema Beipackzettel sollen Informationsblätter von nun an Kosten, Risiken und Erträge von Anlageprodukten ausführlich enthalten und auch verständlich geschrieben sein. Doch auch hier ist die genannte Regelung den Verbraucherzentralen noch nicht genug. Bei der Beratung bemängelt der Verbraucherschutz, dass das Gesetz keine Beweislastumkehr beinhaltet.
Mitgeteilt von Rechtsanwaltskanzlei Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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