Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
Kruzifixe bleiben im Klassenzimmer
Straßburg, 18.03.2011. Kruzifixe in Klassenzimmern staatlicher Schulen dürfen hängen bleiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat entschieden, dass Kruzifixe mit der Europäischen Menschenrechtskonvention selbstverständlich vereinbar sind.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies die Beschwerde einer Mutter zweier Söhne ab. Die Frau aus Italien hatte argumentiert, die Kreuze seien ein Verstoß gegen das Recht auf Erziehung und Religionsfreiheit.
Die Deutsche Bischofskonferenz, genauso wie wir, begrüßt dieses wertvolle Urteil, das die Dinge doch etwas zurechtrückt.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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