Kunden müssen nicht den ganzen Tag auf einen Telefontechniker warten
Mittlerweile gehört ein Telefon- samt Internetanschluss zu jedem Haus. Bis ein solcher aber funktioniert, kann es ein langer Weg sein, speziell wenn man einen Techniker zur Inbetriebnahme braucht. „Kunden müssen aber nicht den ganzen Tag auf einen Techniker warten. Man muss auch keine Gebühren für einen nicht funktionsfähigen Anschluss zahlen.“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller. Zugleich weist er auch auf ein Urteil vom AG Bremen (Az.: 9 C 481/12) hin, welches seine Rechtsansicht kürzlich bestätigte.
Der in jenem Fall Beklagte hatte einen nicht funktionsfähigen Telefonanschluss. Er bestellte einen Techniker zur Inbetriebnahme jenes Anschlusses, wobei kein Termin möglich war, einen Termin musste der Beklagte absagen, weil er keine Zeit hatte. Ebenfalls klappte es auch bei einem weiteren Termin nicht. „Kurze Zeit später hatte man zwar einen Termin. Man konnte den Anschluss aber nicht in Betrieb nehmen, weil eine Telefonbuchse fehlte.“, berichtet Kanz.
Gestellte Rechnungen bezahlte der Beklagte nicht, weil sein Anschluss schließlich auch nicht funktionierte. Hierauf verklagte man ihn. Aber ohne Erfolg. „Ein Kunde kann Zahlungen solange verweigern, bis er einen funktionsfähigen Anschluss hat.“, sagt Rechtsanwalt Kanz.
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