Mit einem Kundenanwalt darf die ERGO-Versicherung nicht werben, entschied das Landgericht Düsseldorf. Denn die Kunden würden durch die Werbung den Eindruck gewinnen, der Kundenanwalt vertrete, wie ein Rechtsanwalt, allein ihre Interessen. Dabei ist er in die Hierarchie der Ergo-Versicherungsgruppe eingebunden.
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