Kostenlosen Termin online buchen
Arbeitnehmer die kurz vor dem Jahresende ihren Job kündigen, haben trotzdem Anspruch auf einen Teil des Weihnachtsgeldes. Voraussetzung dafür ist, dass das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag als anteilige Entlohnung für bisher erbrachte Leistungen gesehen wird. 
Das Bundesarbeitsgericht stärkt somit den außertariflichen Mitarbeitern durch das Urteil den Rücken. In der Regel bekommen tariflich Beschäftigte sowieso das Geld ausgezahlt, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. 
Ein Fall:
Ein Controller war jahrelang bei einem Verlag beschäftigt und beendete seinen Job im September 2010. Sein Chef wollte das Weihnachtsgeld, dass im November ausgezahlt wird, nicht zahlen. Denn das Geld bekämen nur Mitarbeiter, die bis zum Jahresende im Unternehmen angestellt seien. 
Der Controller klagte darauf hin. 
Das Gericht gab ihm recht und verurteilte den Arbeitgeber, das Weihnachtsgeld anteilig für die Monate zu zahlen, in denen der Mann gearbeitet hatte. Zumal dies auch  in seinem Vertrag so vorgesehen war. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller