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Der Arbeitgeber ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ein Mitarbeiter mit Gutscheinen einkauft, die nicht dafür vorgesehen sind, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Es kommt auch nicht darauf an, ob eine illegale Videoüberwachung den Chef darauf bringt, da dieses Vorgehen des Mitarbeiters einen großen Vertrauensbruch darstellt.
Eine Mitarbeiterin eines Kosmetikladens hatte nach Feierabend für rund 60 Euro Waren mit Gutscheinen bei einer Kollegin bezahlt. Der Arbeitgeber spielte am nächsten Tag das Video ab, auf dem der Vorgang zu sehen war und kündigte die Mitarbeiterin und die Kassiererin fristlos.
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