Hat man vom gleichen Vermieter mit einem eigenen Vertrag eine Garage gemietet, kann diese meist auch für sich separat gekündigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die angemietete Wohnung und die gemietete Garage sich auf unterschiedlichen Grundstücken befinden.
In einem vom Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: VIII ZR 251/10) entschiedenen Fall hatte ein Mann eine Wohnung gemietet. Von der gleichen Vermieterin mietete er auch eine Garage, die sich auf dem Gelände des 150 Meter entfernten Einfamilienhauses der Vermieterin befand. Als die Vermieterin ihr Haus verkaufte, kündigte der neue Besitzer den Mietvertrag hinsichtlich der Garage. Zu Recht, da sie unabhängig von der Wohnung angemietet war.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Foto: © M&S Fotodesign – Fotolia.com
Neueste Kommentare