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Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft erheblich verletzt. 
Typische Gründe für eine derartige Kündigung sind unter anderem:
  • Störungen des Hausfriedens, etwa durch Lärm, Beleidigungen, unbegründete Beschuldigungen oder Straftaten gegenüber dem Vermieter oder anderen Mietern,
  •    fortgesetzte Verletzung von Vertragspflichten, z. B. durch unpünktliche Mietzahlungen oder Vernachlässigung der Hausreinigung,
  • unerlaubte, störende oder übermäßige Tierhaltung.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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