Rauchen ist nicht nur bekanntermaßen sehr ungesund, es kann unter Umständen auch arbeitslos machen. Diese bittere Erfahrung musste eine Arbeitnehmerin machen, die während ihrer regulären Arbeitszeit zum Rauchen ging, ohne sich vorher abzumelden. Das aber war in ihrer Firma vorgeschrieben. Dort gehören Rauchpausen nicht zur Arbeitszeit. Trotz einer Abmahnung rauche die Angestellte ohne Abmeldung weiter. Sie wurde an drei aufeinander folgenden Tagen dabei erwischt und bekam prompt ihre Kündigung. Das Arbeitsgericht Duisburg (Aktenzeichen: 3 Ca 1336/09) wies ihre Kündigungsschutzklage ab.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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