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Die Richter des Landesarbeitsgerichts Köln haben entschieden, dass in der aktiven Phase der Altersteilzeit Arbeitnehmer entlassen werden können (Aktenzeichen: 7 Sa 541/08). 
Gemäß dem sogenannten Blockmodell arbeitet der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte der Altersteilzeit voll, verdient aber nur die Hälfte. In dieser ersten Phase kann er betriebsbedingt gekündigt werden.
Das Gericht ist der Ansicht, dass ein noch arbeitender Mitarbeiter in Altersteilzeit bei einer Kündigung wie ein normaler Arbeitnehmer zu behandeln sei. Jedoch muss ihm der Arbeitgeber den bis zum Ausscheiden fehlenden Verdienst nachzahlen.
In dem verhandelten Fall hatte der Arbeitnehmer argumentiert, dass das Bundesarbeitsgericht anderer Auffassung sei. Dort war es allerdings um eine Kündigung während der passiven Phase der Altersteilzeit gegangen. In dieser Phase arbeitet der Mitarbeiter nicht mehr, bekommt aber noch die Hälfte seines Gehalts. Darin sah das Landesarbeitsgericht den entscheidenden Unterschied.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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