Nach der Trauung nahm ein Bräutigam seine Braut auf den Arm. Deswegen erhielt er von seinem Arbeitgeber eine fristlose Kündigung. Denn der Mann war seit Wochen wegen eines schweren Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben.
Sein Chef sah auf Facebook die Bilder von der Hochzeit und ließ ihm daraufhin die Kündigung zukommen. Denn es sei ein schwerwiegender Verstoß gegen den Arbeitsvertrag, die Braut trotz des Bandscheibenvorfalls hochzuheben, da es die Genesung gefährde.
Der Bräutigam zog gegen die Kündigung vor Gericht. Beide Parteien einigten sich jedoch schon vor dem ersten Gerichtstermin. Statt der fristlosen Kündigung erhielt der Mann eine fristgerechte Kündigung.
Das bedeutet, dass der Mann eine kleine Abfindung und den Lohn für die Kündigungsfrist erhält, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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