Kostenlosen Termin online buchen

Nach Auffassung des Versicherungsombudsmanns Günter Hirsch können langfristige Versicherungsverträge aus der Zeit vor 2008 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des dritten Jahres nach Vertragsschluss gekündigt werden. Damit tritt Hirsch den Versicherungsunternehmen entgegen, die als Beginn der Frist nicht den Vertragsschluss, sondern den 1. Januar 2008 sehen.
Das neue Versicherungsgesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Die verbesserte Kündigungsfrist gilt seitdem für neue Versicherungsverträge. Für vor 2008 abgeschlossene Policen gilt sie seit Anfang 2009. Versicherer wie die Provinzial Rheinland legen sie jedoch so aus, als beginne die Dreijahresfrist erst ab Januar 2008. Dieser Auslegung kann Hirsch „nicht folgen“.
Die Chancen, früher aus einem Versicherungsvertrag herauszukommen, erhöhen sich durch das neue Versicherungsgesetz. Wenn der Versicherer aber nicht einlenkt, muss im Einzelfall das Gericht entscheiden.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller