Fälschen Kassierer Pfandbons für Leergut, kann ihnen die fristlose Kündigung drohen – selbst wenn es sich nur um Centbeträge handelt und der Betroffene bereits länger beim Unternehmen beschäftigt ist.
In einem vor dem Arbeitsgericht Berlin (Aktenzeichen: 1 Ca 5421/10) verhandelten Fall wurde einem Verkäufer, der bereits 17 Jahre als Kassierer arbeitete, vorgeworfen, dass er Pfandbons per Hand erstellt haben soll, ohne dafür das entsprechende Leergut entgegengenommen zu haben. Das Pfandgeld von insgesamt rund sechs Euro behielt er für sich.
Die Richter des Arbeitsgerichts begründeten ihr Urteil damit, dass der Angestellte den Sachverhalt unterschiedlich schilderte und sich somit unglaubwürdig machte. Daher wurde die fristlose Kündigung bestätigt, obwohl er bereits lange zum Betrieb gehörte und dem Unternehmen nur geringen Schaden zugefügt hatte.
Mitgeteilt durchRechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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