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Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter in der Probezeit wegen einer HIV-Infektion kündigen. Eine solche Kündigung stellt keine Diskriminierung wegen einer Behinderung dar. 
In einem vor dem Arbeitsgericht Berlin (Aktenzeichen: 17 Ca 1102/11) verhandelten Fall hatte ein Pharmaunternehmen einem HIV-infizierten chemisch-technischen Assistenten in der Probezeit wegen der Infektion gekündigt. Der Mann klagte. Er argumentierte, die Infektion mit dem HIV-Virus berechtige seinen Arbeitgeber nicht zur Kündigung. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Kündigung nicht auf ihre sachlichen Gründe überprüft werden kann, weil der Arbeitnehmer noch in der Probezeit war.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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