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Mitarbeiter müssen auch zukünftig mit einer Kündigung rechnen, wenn sie in einer katholischen Einrichtung arbeiten und aus der Kirche austreten wollen. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Austritt ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß sei, der die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst rechtfertigt. Somit bestätigt das Gericht erneut den arbeitsrechtlichen Sonderstatus der Kirchen, teilt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit.
Ein Fall:
Ein 60-jähriger war 2011 wegen der zahlreichen Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen aus der Kirche ausgetreten. Somit verlor der Mann seinen Job in einem von der Caritas getragenen Kinderbetreuungszentum.
Der Mann aus Mannheim verlor auch die letzte Instanz mit seiner Klage gegen den Rauswurf. Der Zweite Senat begründete seine Entscheidung damit, dass das Motiv des Klägers nicht genüge, um von dem katholischen Wohlfahrtsverband weiterbeschäftigt zu werden.
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