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Eine fristlose Kündigung riskiert, wer seine Kollegen beleidigt oder gar handgreiflich wird. Wenn der Betriebsfrieden durch Beleidigungen und Drohungen gestört wird, darf der Chef die Streithähne sofort entlassen. Durch die ihm vorgeschriebene Fürsorgepflicht ist der Chef nämlich verpflichtet, Beschäftigte vor solchen Drangsalierungen zu schützen.
In einem vor Gericht verhandelten Fall hatte eine Verkäuferin in einer Bäckerei einer Auszubildenden unter anderem gedroht: „Wenn du mich noch einmal beim Chef anschmierst, gehe ich dir an den Hals!“ Als die Verkäuferin auch noch handgreiflich wurde, wurde ihr durch den Arbeitgeber das Anstellungsverhältnis fristlos gekündigt. Die Richter beurteilten diese Kündigung als zulässig. Denn generell rechtfertigen grobe Beleidigungen und tatsächliche Auseinandersetzungen im Betrieb eine außerordentliche Kündigung.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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