Die fristlose Kündigung droht Angestellten im Supermarkt, wenn sie einen Preis eigenmächtig herabsetzen und die Waren dann selbst kaufen. In einem vor dem Landesarbeitsgericht Hannover, Aktenzeichen: 10 Sa 1977/08, verhandelten Fall ging es um eine Frau, die in einem Supermarkt als Kassiererin angestellt war. Die Preise für Obst und Gemüse wurden in dem Markt üblicherweise mehrfach am Tag gesenkt. Das hatte die Frau ausgenutzt, indem sie den Preis für Spargel knapp eine Stunde vor Ladenschluß herabsetzte, um ihn dann selbst zu kaufen.
Der Arbeitgeber kündigte der Kassiererin daraufhin fristlos. Zurecht, wie das Gericht entschied. Die außerordentliche Kündigung war gerechtfertigt, weil die Arbeitnehmerin sich auf Kosten des Arbeitgebers bereicherte. Auch wenn es sich nur um Dinge mit geringem Wert handelt, gilt dies.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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