Dass Rauchen am Arbeitsplatz den Job kosten kann, musste ein Angestellter schmerzlich erfahren. Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Kündigung seines Arbeitgebers für rechtens erklärt. Wiederholt hatte der Angestellte im Lager eines Lebensmittelbetriebes geraucht, obwohl ihm dies aus lebensmittelhygienischen Gründen verboten worden war. Eine Abmahnung durch den Chef hatte bereits stattgefunden. Im Betrieb war sogar ein Aufenthaltsort vorhanden, in dem der Angestellte hätte rauchen dürfen.
Hierzu berichtet Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden: „In Deutschland wurde bisher noch nicht gerichtlich entschieden, ob einem Tabaksünder im Büro gekündigt werden kann. Aber man kann davon ausgehen, dass Wiederholungstätern nach einer Abmahnung dies durchaus drohen kann.
Gibt es in einem Betrieb ein Rauchverbot, muss dieses auch akzeptiert werden, auch wenn in Ihrem Betrieb kein spezieller Raucherraum eingerichtet ist. Aber das Rauchen im Freien darf Ihnen Ihr Chef nicht verbieten (Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen: 1 AZR 499/98). Aber er darf Ihnen die Zeit der Rauchpausen vom Lohn abziehen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden (Aktenzeichen: 10 TaBV 33/04).“
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