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Der Vermieter darf das Mietverhältnis kündigen, wenn ein Mieter seine Miete trotz Abmahnung fortdauernd unpünktlich zahlt.
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund wies auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: VIII ZR 91/10) hin. Dort ist man der Ansicht, dass dieses Urteil letztendlich Vermietern und Mietern mehr Rechtssicherheit geben wird.
In dem verhandelten Fall war vertraglich vereinbart, dass die Miete jeweils zum dritten Werktag eines Monats fällig wird. Trotz mehrfacher Abmahnungen zahlte der Mieter immer später. Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof nun feststellte.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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