Landläufig gilt die Formel „11 Arbeitnehmer = Kündigungsschutz“. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um die ganze Wahrheit.
Tatsächlich genießen Arbeitnehmer in Betrieben mit insgesamt 5 oder weniger Arbeitnehmern keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Arbeitnehmer, in deren Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind, kommen nach Ablauf einer 6-monatigen Wartefrist hingegen stets in den Genuss des Kündigungsschutzes.
Doch auch in Betrieben, in denen 6 bis 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind, können die arbeitnehmerfreundlichen Vorschriften des KSchG zum Tragen kommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der betreffende Arbeitnehmer bereits vor dem 01.01.2004 eingestellt wurde und dass im Unternehmen noch mindestens 5 weitere Arbeitnehmer beschäftigt werden, deren Arbeitsverhältnisse vor dem 01.01.2004 begründet wurden.
Sind in einem Betrieb also mindestens 6 solche „Alt-Arbeitnehmer“ tätig, so gilt das KSchG auch dann, wenn die Zahl der regelmäßig Beschäftigten den Schwellenwert von 11 nicht erreicht.
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