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Am Samstag, dem 8. Juni, und Sonntag, dem 9. Juni 2013 hat die Villa Justitia in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller insgesamt acht Kunstführungen durchgeführt. Frau Birgit Cäsar-Preller hat mit viel Liebe zum Detail durch die gesamte Kunstausstellung geführt. Dabei wurde jedes Exponat ausführlich und anschaulich besprochen.
Darüber hinaus hielt Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller insgesamt viermal an diesen beiden Tagen einen Vortrag zum Grundgesetz Artikel 5 Absatz 3. In diesem Grundgesetz geht es um das wichtige Verfassungsgrundrecht der Kunstfreiheit. In diesem Vortrag wurden die Geschichte der Kunstfreiheit, der Kunstbegriff, die Rechte, die sich aus der Kunstfreiheit ergeben und die Schranken der Kunstfreiheit besprochen.
Im Rahmen dieser Kunstveranstaltung, die von insgesamt 180 Gästen besucht wurde, wurde sogleich auch die Bereitschaft erklärt, bei „Kunst privat“ im nächsten Jahr wieder mit dabei zu sein. Die Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung haben sich über diese Erklärung sehr gefreut und so werden die Villa Justitia und die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller beim zehnjährigen Jubiläum von „Kunst privat“ wieder mit dabei sein. Dann natürlich mit neuen Werken.
Das Team der Villa Justitia und der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller 
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller