Man sollte meinen, Profifußballer müssten sich ob ihres hohen Gehalts keine Sorgen um ihr Geld machen. Nun aber versuchte ein Profifußballer, Kosten für sein Sky-Abo abzusetzen. „Er meinte, er könne solche Kosten als Werbungskosten angeben, weil er beim Schauen von Fußballspielen seine Fähigkeiten im fußballerischen Bereich verbessern sowie sich taktisch auf seine nächsten Gegner einstellen könne.“, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Eine Absetzung seiner Sky-Abo-Kosten akzeptierte man beim Finanzamt nicht, wogegen der Fußballer klagte. „Aber ohne Erfolg, man wies seine Klage ab.“, sagt Cäsar-Preller. Bei Gericht glaubte man, dass ein Sky-Abo hier zu allererst aus einem privaten Interesse heraus gebucht wurde. Somit seien jene Kosten auch nicht aus einem ausschließlich beziehungsweise wenigstens überwiegend beruflichen Interesse veranlasst gewesen. „Man sah zwar einen objektiven Zusammenhang zwischen Sky-Abo sowie beruflicher Tätigkeit beim Kläger, aber Kosten für ein Sky-Abo gehörten hauptsächlich einer privaten Lebensführung an. Für eine Aufteilung in berufliche sowie private Kosten fehle es an objektiven Kriterien.“, berichtet Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
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