Kleine Mängel dürfen ausgebessert werden
Ein Kunde darf den Kauf einer Ware mit Mängeln nicht rückgängig machen, wenn die Reparatur weniger als 1 Prozent des Kaufpreises kostet. Die Reparatur muss der Verkäufer selbst bezahlen.
Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 202/10
Abbruch einer Ebay-Auktion
Geht während einer Onlineauktion auf ebay der Verkaufsgegenstand verloren und wird gestohlen, darf der Anbieter die Auktion abbrechen. Bricht der Anbieter hingegen eine Auktion grundlos ab, muss er die Ware an den Höchstbietenden verkaufen.
Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 305/10
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