Mit Urteil vom 29.05.2013 hat der BGH eine Klausel für unwirksam erklärt, nach der Mängel bei gebrauchten PKW und Anhängern schon nach nur einem Jahr verjähren.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden:„Es gilt vielmehr die allgemeine Verjährungsregel von 2 Jahren ab Ablieferung der Sache. In den AGB kann zwar die Haftung zum Teil eingeschränkt werden, dies gilt aber z. B. nicht für grobe Fahrlässigkeit oder wie hier in zeitlicher Hinsicht.“
Der BGH hat im konkreten Fall allerdings kein entgültiges Urteil gefällt, sondern die Sache zurück an das zuständige Landgericht verwiesen. „Es spielte nämlich auch eine Flüssiggasanlage eine Rolle. Dann wäre statt Kaufrecht auch Werkvertragsrecht denkbar gewesen. Für die Verjährungsfrage spielte das aber keine große Rolle“, so Cäsar-Preller weiter.
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