Der Urlauber darf den Reisepreis deutlich mindern, wenn sich der Abflug bei einer Pauschalreise, die nur wenige Tage dauert, massiv verspätet. Denn die große Verzögerung stellt bei einer Kurzreise einen erheblichen Reisemangel dar, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschied, dass Urlauber vom Veranstalter sogar ihr Geld zurück verlangen können.
Der Fall:
Eine Klägerin buchte eine fünftägige Pauschalreise nach Mallorca. Eigentlich sollte der Abflug um 4.20 Uhr morgens sein. Das Flugzeug startete jedoch erst um 23.15 Uhr.
Laut Gericht habe die Klägerin einen Anspruch auf teilweise Erstattung des Reisepreises. Denn die Klägerin habe durch die starke Verzögerung fast einen kompletten Urlaubstag verloren.
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