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Das Landgericht Hamburg hat in zwei am 01.03.2012 verkündeten Entscheidungen die Schadensersatzansprüche von Anlegern gegenüber der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG bejaht. 
Das Gericht begründete dies damit, dass der der Beratung zugrundeliegende Emissionsprospekt zumindest nicht hinreichend darüber aufgeklärt hat, dass die gewinnunabhängigen Auszahlungen in der Beteiligungsform „Classic“ im Falle der Insolvenz der ALAG als Einlagenrückgewähr qualifiziert werden können und vom atypisch stillen Gesellschafter an die Insolvenzmasse zurückzuzahlen sein könnten.
Dabei sah es das Landgericht unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als irrelevant an, dass der Emissionsprospekt dem jeweiligen Anleger gar nicht übergeben worden war. Letztlich käme es darauf an, dass der Prospekt Grundlage der Schulung der Vertriebsmitarbeiter war und der jeweilige Anleger bestimmungsgemäß auf Grundlage des Prospekts geworben werden sollte und somit der Prospektfehler notwendigerweise in das Beratungsgespräch mit eingeflossen wäre. 
Der Prospektfehler wirkt also in das Beratungsgespräch hinein, was so zu behandeln ist, als wenn dem jeweiligen Anleger der Prospekt rechtzeitig übergeben worden wäre und er kein Gespräch mit dem Anlageberater geführt hätte, sondern sich allein aus dem Prospekt informiert hätte.
Soweit sich diese Auffassung des Landgerichts fortsetzt und auch andere Gerichte diese teilen, ergeben sich hieraus eventuell auch Möglichkeiten für Anleger anderer Beteiligungen, die letztlich auf Emissionsprospekten des Emissionshaus Rothmann & Cie. basieren, wie etwa
Rothmann LeaseFonds III ALBIS Finance AG − Einmaleinlage Classic/ ClassicPlus
Rothmann LeaseFonds III ALBIS Finance AG − Rateneinlage Sprint
Rothmann LeaseFonds IV LeaseTrend AG − Einmaleinlage Classic/ ClassicPlus
Rothmann LeaseFonds IV LeaseTrend AG − Rateneinlage Sprint
Rothmann LeaseFonds V ALAG Auto-Mobil AG − Einmaleinlage Classic/ ClassicPlus
Rothmann LeaseFonds V ALAG Auto-Mobil AG − Rateneinlage Sprint
Rothmann LeaseFonds VI ALBIS Capital AG − Einmaleinlage Classic/ ClassicPlus
Rothmann LeaseFonds VI ALBIS Capital AG − Rateneinlage Sprint
Rothmann LogisFonds 1 Garbe Logimac AG − Einmalanlage Classic
Rothmann LogisFonds 1 Garbe Logimac AG − Rateneinlage Sprint
Die in diesen Fällen erfahrene  Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Foto: © frogfisch @ Fotolia.com
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