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Auch während einer längeren Abwesenheit wie Urlaub oder Krankenhausaufenthalt muss ein Mieter sicherstellen, dass Miete, Nebenkosten, Strom, Telefon und Gas pünktlich bezahlt werden. Wenn man also an der Reihe ist mit Treppeputzen oder Rasen mähen, muss man für entsprechenden Ersatz sorgen. Die Regeln des Mietvertrages gelten auch bei Abwesenheit des Mieters weiter. Hier kann zum Beispiel der Nachbar gebeten werden, die Pflichten zu „tauschen“.
Laut dem Deutschen Mieterbund in Berlin haben Vermieter, Hausmeister oder Hausverwaltungen keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel. Sie müssen bei längerer Abwesenheit des Mieters lediglich darüber informiert werden, wo für Notfälle ein Zweitschlüssel deponiert ist.
Nachbarn oder Bekannte sollten auch nicht nur in der Wohnung vorbeischauen, um die Blumen zu gießen oder den Briefkasten zu leeren. In regelmäßigen Abständen sollten sie als Schutzmaßnahme vor Einbrechern die Jalousien auf- und zuziehen oder das Licht ein- und ausschalten.
Eine weitere Vorsichtsmaßnahme: Um Schäden zu vermeiden, sollte man bevor man die Wohnung für längere Zeit verlässt Türen und Fenster fest verschließen, Wasseranschlüsse abdrehen und Stecker von Fernseher, Radio und sonstigen Elektrogeräten aus der Steckdose ziehen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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