Wer in der Nähe eines Spielplatzes wohnt, muss den Lärm, der durch die Kinder entsteht, dulden. Ist auf dem Spielplatz eine Spielseilbahn befestigt, muss auch diese geduldet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz.
Ein Fall:
Eine Nachbarin fühlte sich von dem Lärm gestört, der von dem naheliegenden Kinderspielplatz ausging. Vor allem störte sie die Seilbahn, die nur zehn Meter von ihrem Balkon entfernt lag. Somit klagte sie gegen die Gemeinde.
Jedoch lehnten die Richter die Klage ab. Denn Geräusche, die von Kindern auf Spielplätzen hervorgerufen werden, stellen nach dem Willen des Gesetzgebers keine schädlichen Umwelteinwirkungen dar, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar- Preller.
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