Mieter müssen laute Geräusche vom Wochenmarkt ertragen, denn solch eine Geräuschkulisse ergibt sich aus dem ortsüblichen Bild. Damit muss gerechnet werden, wenn man in der Innenstadt wohnt, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Die Geräusche des Wochenmarkts können den Wohnwert der Wohnung nicht mindern. In einem Fall wurde darüber gestritten, ob eine Mieterhöhung zulässig ist. Der Mieter wollte nicht mehr zahlen. Die Richter gaben dem Vermieter recht, da sich diese Art der Geräuschkulisse aus der Lage der Wohnung ergebe.
Zu dem Rechtsgebiet Mietrecht berät Sie die Kanzlei Cäsar-Preller gerne.
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