Der Lebensversicherer HDI wurde vom Landgericht Köln verurteilt, dass die Klauseln in seinen Verträgen unzulässig sind und in seinen privaten Renten- und Kapitallebensversicherungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Das Gleiche gilt auch für bestehende Verträge. Es geht um die Regelungen zur Beitragsfreistellung und zur Kündigung.
Gegen andere Gesellschafter hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kunden bei Kündigung oder Beitragsfreistellung nicht mehr so viel Geld verlieren dürfen. Wenigstens die Hälfte ihrer Beiträge sollten sie zurückerhalten. Die HDI wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg verklagt, weil der Versicherer die BGH- Rechtsprechung nicht umgesetzt hatte.
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