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Der Käufer einer Immobilie zur Kapitalanlage muss vom Verkäufer über einen Leerstand der Wohnung aufgeklärt werden. So entschied der Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen V ZR 175/07.
Ein Paar hatte eine Wohnung plus Garage gekauft. Der Verkäufer rechnete den Kauf mit Mieteinnahmen schön, allerdings war die Garage nicht mehr vermietet. Später konnte das Paar die Raten nicht mehr bezahlen und zog gegen den Verkäufer vor Gericht. Mit Erfolg, denn der Verkäufer, der zwar eine Mietgarantie für drei Jahre gegeben hatte, hatte jedoch nicht über den Leerstand aufgeklärt. Er hätte dies sogar ungefragt tun müssen. Nun hat der Verkäufer die Schulden zu tragen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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