Der Name Griechenland steht wie kaum ein anderes Land für die schwereFinanz- und Wirtschaftskrise und viele Anleger, welche in Anleihen des Landes investiert hatten müssen nach der faktischen Zahlungsunfähigkeit herbe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten.
Doch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes können sich die Anleger etwas Hoffnung machen ihre Verluste zu verringern, erklärt der Wiesbadener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.
Der Bundesgerichtshof vertritt die Ansicht, dass Banken die ihre Kunden nicht ausführlich genug über die spezifischen Risiken einer Investition in die streitgegenständliche Kapitalanlage aufgeklärt hat zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller den Sachverhalt.
Insbesondere liegt das spezifische Risiko einer Anleihe in dem Ausfall- bzw. Insolvenzrisiko des Emittenten, im konkreten Fall die des griechischen Staates.
Laut Bundesgerichtshof haben Banken jedoch unaufgefordert auf dieses Risiko hinzuweisen und müssen daher Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung leisten, fasst Cäsar-Preller die Rechtslage zusammen.
Da viele Banken griechische Staatsanleihen mit Versprechungen bezüglich der Sicherheit der Anlage vertrieben haben, macht die Rechtlage durchaus Mut, dass die Anleger ihre Verluste begrenzen können, freut sich der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Neueste Kommentare