Lehman-Geschädigte müssen ihre Ansprüche bis zum 2. November 2009 zum Insolvenzverfahren anmelden. So hat jetzt das Insolvenzgericht in New York die Fristen zur Teilnahme am Insolvenzverfahren der Lehman Brothers Holding festgesetzt. Bis Anfang Oktober müssen geschädigte Anleger bei der Bank, bei der sie ihr Zertifikat gekauft haben, dafür eine sogenannte Sperrnummer beantragt haben.
Unabhängig vom Insolvenzverfahren sollten die Anleger aber überlegen, ob eine Klage gegen ihre Bank erfolgversprechend ist. Schließlich ist völlig offen, ob und wie viel Geld sie aus der Insolvenzmasse bekommen. Gute Aussichten vor Gericht haben Kunden, die eine Falschberatung beweisen können. Vor allem Anleger, denen die Lehman-Zertifikate ab März 2008 noch als sicher angepriesen wurden, sollten eine Klage prüfen lassen. Damals ging die traditionsreiche US-Investmentbank Bear Stearns Pleite. Bankberater hätten spätestens ab diesem Zeitpunkt auf die Möglichkeit einer Pleite der Lehman-Bank hinweisen müssen.
Währenddessen sorgt das Kulanzangebot für Ärger, das die Citibank und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für die Lehman-Kunden ausgehandelt haben. Eine zugesagte Entschädigung in Höhe von 27 Mio. Euro mache nur rund 5 Prozent des Gesamtschadens von rund 475 Mio. Euro aus, kritisieren Vertreter der Lehman-Geschädigten. Dieses Angebot gelte nur für ein Viertel der etwa 27.000 Opfer. Danach könnten auch nur über 70-jährige mit konservativer Anlagestrategie mit Entschädigungen rechnen, vorausgesetzt, sie haben die Lehman-Papiere erst ab März 2008 gekauft. Dieses Angebot sollten Anleger lieber ausschlagen und Klage einreichen, raten verschiedene Interessenvertreter.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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