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Die Frankfurter Sparkasse hat kurzfristig die Revision vor dem Bundesgerichtshof in zwei Verfahren um Schadensersatz für wertlose Lehman-Zertifikate zurückgezogen. Damit werden die Urteile des Oberlandesgerichts rechtskräftig, wonach die Fraspa den betroffenen Anlegern wegen mangelhafter Beratung 25.000 Euro und 7.000 Euro erstatten muss. Ein Sprecher der Fraspa gab dazu an, die Sparkasse habe sich die Fälle noch einmal angesehen und sei zu dem Ergebnis gekommen, die Urteile zu akzeptieren. Daraus würden sich aber keine Schlüsse ziehen lassen auf noch offene Rechtsstreite um Anlagen der im Herbst 2008 Insolvent gegangenen Investmentbank Lehman Brothers
Bis Ende letzten Jahres hatte die Fraspa den Großteil der Streitigkeiten um die Lehman-Papiere bereits auf dem Kulanzwegweg erledigt. Fast 95 Prozent der rund 5.000 Lehman-geschädigten Kunden hätten das Angebot akzeptiert, die Papiere zu 50 Prozent des Nennwerts an die Sparkasse zu verkaufen, so ein Fraspa-Sprecher. Derzeit streite sich die Fraspa noch mit rund 250 Kunden, die Regressforderungen in voller Höhe stellten, da sie durch die Lehman-Pleite viel Geld verloren hätten. Davon hätten etwa die Hälfte Klagen eingereicht. 
 Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Beratung über Risiken des Investments können vielfältig sein. Das Oberlandesgericht hatte in einem der Fälle, in denen die Revision jetzt zurückgezogen wurde, der Fraspa nicht vorgeworfen, sie habe im Sommer 2007 versäumt, ihre Kunden auf die Gefahr einer Lehman-Pleite und die Konsequenzen für die Zertifikate hinzuweisen. Als der damalige Kunde das Zertifikat nach einem Anruf seines Anlageberaters einen Tag vor Ende der Zeichnungsfrist erwarb, erschien ein Zusammenbruch der renommierten Bank noch unvorstellbar – zu besonderer Vorsicht hätte daher noch nicht geraten werden müssen, so das Oberlandesgericht. Es hielt der Fraspa aber vor, ihren Kunden nicht ausreichend über die komplizierten Vertragsmodalitäten aufgeklärt zu haben. Die sahen den Umtausch in andere Papiere für den Fall vor, dass das „Twin-Win“-Produkt mit dem auf die Entwicklung des Dow Jones Eurostoxx spekuliert wurde, einen gewisse Barriere gerissen hätte. 
In dem anderen Fall hatte der Anleger ebenfalls allein aufgrund eines Telefongesprächs mit einem Fraspa-Berater für 25.000 Euro Lehman-Zertifikate auf den Dax erworben und durch die Lehman-Insolvenz alles verloren. Auch hier sah das Gericht die Fraspa nicht in der Pflicht, seine Anleger auf die damals nicht für möglich gehaltene Insolvenz von Lehman hinzuweisen. Allerdings habe sie die Bedingungen nicht transparent genug gemacht, wie die Papiere zu kündigen seien.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller