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Wegen fehlerhafter Aufklärung beim Verkauf von zehn Zertifikaten der US-Pleitebank Lehman wurde eine Sparkasse vom Landgericht Frankfurt am Main zu Schadensersatz in Höhe von fast 20.000 Euro verurteilt (Aktenzeichen: 2-21 O 35/10).
In dem verhandelten Fall wollte eine 70-jährige Kundin ihr Geld sicher anlegen. Ohne auf das Risiko eines Totalverlustes hinzuweisen, hatte ihr seinerzeit die Sparkasse zum Kauf der Zertifikate geraten.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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