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Die Bundesregierung will die Rechte unverheirateter Väter stärken. Bisher hatte ein Vater, dessen Kind bei der Mutter aufwächst, nur dann einen Anspruch auf Kontakt zu seinem leiblichen Kind, wenn bereits persönliche Bindungen zu dem betreffenden Kind bestanden. Hat aber ein anderer Mann zuvor die Vaterschaft anerkannt, hat der leibliche Vater kaum rechtliche Möglichkeiten, einen Kontakt zu seinem Kind zu erreichen und damit auch persönliche Bindungen aufzubauen. 
Die Bundesregierung will nun einen Gesetzesvorschlag einbringen, wonach es für das Umgangsrecht leiblicher Väter entscheidend darauf ankommen soll, ob der Umgang des Kindes mit ihm dem Kindeswohl entspricht. 
Vorausgegangen war eine entsprechende Klage eines Mannes vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Das Gericht sprach dem leiblichen Vater hier ein generelles Umgangsrecht mit seinem Kind zu, vorausgesetzt, dies entspricht auch dem Wohl des Kindes. Da allerdings unser Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – was fürdie familienrechtlichen Umgangsregelungen hierzulande maßgeblich ist – kein solches Recht vorsieht, ist es nun die Aufgabe des Gesetzgebers, diesen Mangel zu beseitigen.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden begrüßt diesen gesetzgeberischen Schritt. Sowohl für den leiblichen Vater als auch für die Kinder sei dies eine sehr sinnvolle Regelung. Gerade die Persönlichkeitsentwicklung eines betroffenen Kindes leide oft unter dem fehlenden Kontakt zu seinem leiblichen Vater, so der Jurist.  Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Foto: © Ana Blazic Pavlovic @ fotolia.com
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